Grabstätten

So unterschiedlich wie die Menschen, so verschieden sind die Ansprüche, die an ein Grab gestellt werden. Manche möchten ein Grab ohne Pflegeaufwand, andere bevorzugen ein gemeinschaftliches Grab und wieder andere entscheiden sich für ein Familiengrab. Wir haben unser Angebot darauf eingerichtet. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofträgers, es wird nur ein Nutzungsrecht verliehen.

1. Sargwahlgrabstätten
Diese Grabstätten werden auf verschiedenen Grabfeldern angeboten und mit einer und mehreren Grabbreiten (Anzahl der Sargbestattungen nebeneinander) vergeben. Die Lage des Grabes kann auf dem Friedhof frei gewählt werden. Das Nutzungsrecht kann nach der Ruhezeit verlängert werden. Ein Vorauserwerb ist bereits zu Lebzeiten möglich. Dieses Grab kann im Rahmen der Satzung nach persönlichen Wünschen gestaltet werden. Stehende Grabmale sind möglich. Es können pro Sargbestattung noch zwei Urnen zusätzlich beigesetzt werden.

2. Rasenreihengrabstätte
Diese Gräber werden der Reihe nach belegt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich. Man hat die Möglichkeit, einen Kissenstein im Rasen ebenerdig einzulassen. Eine Bepflanzung der Grabstätte ist nicht möglich. Grabstätten dieser Art werden für die Dauer der Nutzungszeit vom Friedhof gepflegt.

Aus welcher Situation heraus Sie auch entscheiden: Wählen Sie die letzte Ruhestätte für sich, für Ihre Angehörigen und Bekannten mit Bedacht.